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Starker EU-Binnenmarkt als europäische Antwort auf Globalisierung

verfasst von HorstRasner am 2007-11-20 14:47:37, zu Kategorie: Industrieland Österreich
Wien: Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt den Ansatz des aktuellen Binnenmarktberichts der Europäischen Kommission. „Der europäische Binnenmarkt für Güter ist eines von Europas stärksten Assets im globalen Wettbewerb. Er steigert Wachstum und Beschäftigung, schafft Wohlstand und vergrößert die Wahlfreiheit der Verbraucher.

Die Vorschläge zur Stärkung des Binnenmarkts als europäische Antwort auf die fortschreitende Globalisierung sowie die Möglichkeit, EU-Standards und Regelungen global zu transportieren, gehen daher in die richtige Richtung“, erklärte IV-Generalsekretär Mag. Markus Beyrer heute, Dienstag. Die IV begrüße insbesondere das Vorhaben, den Binnenmarkt noch stärker als Sprungbrett für europäische Unternehmen zu nutzen, um auf den globalen Märkten erfolgreich zu sein.


Beyrer betonte, „Österreich habe in den letzten Jahren überdurchschnittlich von der Erweiterung der EU profitiert. Die gegenwärtige Erweiterung des Binnenmarktes um eine globale Dimension ist ein weiterer begrüßenswerter Fortschritt – solange das Prinzip der Reziprozität gewahrt wird.“ Positiv sei auch, dass eine verstärkte Partizipation des Bürgers an den vier Freiheiten des Binnenmarkts vorgesehen sei. „Die Stärkung der Rolle des Konsumenten im Binnenmarkt ist eine wichtige Weiterentwicklung“, so Beyrer.


Neben dem Binnenmarktbericht begrüßt die Industrie auch die Kommissionsmitteilung zur Daseinsvorsorge. „Die darin enthaltenen Vorschläge bestätigen den bisherigen europaweiten Ansatz, den Rechtsrahmen für die Daseinsvorsorge maßgeschneidert in den sektoriellen Richtlinien wie etwa Energie, Telekommunikation und Post festzulegen“, so Beyrer. Die Idee einer Rahmenrichtlinie zur Daseinsvorsorge, die aus Sicht der IV ein Mehr an Bürokratie in sich birgt, sei somit auch von der Europäischen Kommission klar abgelehnt worden. „Der von der Industrie befürwortete Ansatz, dass Dienstleistungen von wirtschaftlichem Interesse generell dem europäischen Wettbewerbs- und Beihilfenrecht unterliegen, hat prinzipiell zu einer Leistungsverbesserung bei gleichzeitiger finanzieller Vergünstigung für die europäischen Haushalte geführt. Dienstleistungen von reinem öffentlichem Interesse ohne wirtschaftlichen Hintergrund sollen jedoch weiterhin auf nationaler und regionaler Ebene gehandhabt werden“, sagte der IV-Generalsekretär. Dies sei auch im entsprechenden Protokoll zum europäischen Reformvertrag festgehalten.


www.iv-net.at   


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